Im Prozess um Schadensersatzforderungen von Wirecard-Aktionären versetzt das Oberste Landesgericht den Klägern einen Dämpfer: Die Wirtschaftsprüfer von EY könnten nicht zur Kasse gebeten werden, so die Richterin. Im Strafprozess stellt Ex-Chef Braun unterdessen einen Befangenheitsantrag gegen die Richter.

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