Seit 2021 müssen nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger den Solidaritätsbeitrag bezahlen, sechs FDP-Politiker hielten das für verfassungswidrig. Ist es nicht, stellte das Gericht in Karlsruhe nun fest.


Seit 2021 müssen nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger den Solidaritätsbeitrag bezahlen, sechs FDP-Politiker hielten das für verfassungswidrig. Ist es nicht, stellte das Gericht in Karlsruhe nun fest.
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