Der Bundesgerichtshof hebt einen zentralen Beschluss der VW-Hauptversammlung zum Diesel-Skandal auf. Der Konzern muss erneut die Aktionäre abstimmen lassen. Zugleich stellt das Gericht die Vergleiche mit Ex-Vorständen infrage.


Der Bundesgerichtshof hebt einen zentralen Beschluss der VW-Hauptversammlung zum Diesel-Skandal auf. Der Konzern muss erneut die Aktionäre abstimmen lassen. Zugleich stellt das Gericht die Vergleiche mit Ex-Vorständen infrage.
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