René Benko will seine Verurteilung zu einer zweijährigen Haftstrafe nicht so einfach hinnehmen. Sein Anwalt Norbert Wess hat nun eine Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck eingelegt.


René Benko will seine Verurteilung zu einer zweijährigen Haftstrafe nicht so einfach hinnehmen. Sein Anwalt Norbert Wess hat nun eine Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck eingelegt.
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