Die Schweizer Regierung hatte Ex-Credit-Suisse-Managern nach der Zwangsfusion mit der UBS die Boni streichen lassen. Das war rechtswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden hat.


Die Schweizer Regierung hatte Ex-Credit-Suisse-Managern nach der Zwangsfusion mit der UBS die Boni streichen lassen. Das war rechtswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden hat.
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